Die Reitabzeichen 5 und 4 - alles was Du wissen musst

Maedchen auf dem PferderueckenMaedchen auf dem Pferderuecken

 

Die deutschen Reitabzeichen sind ein wichtiger Faktor im Bereich des Reitsportes. Sie sollen zum einen das Können und das Fachwissen des Reiters wiedergeben, dienen aber darüber hinaus vor allem auch als Merkmal für die Einstufung in Leistungsklassen und somit als Voraussetzung für die Teilnahme an Turnierprüfungen ab der Klasse A. An Turnierprüfungen der Klasse E kann auch ohne Abzeichen mit einer Schnupperlizenz teilgenommen werden. Nach der Reformation der Reitabzeichen durch die FN werden die Abzeichen nun in die Reitabzeichen 10 - 1 eingeteilt. Die ersten Abzeichen 10 - 6 ersetzen dabei die alten Motivationsabzeichen, wie das Steckenpferd oder das kleine bzw. große Hufeisen. Wir möchten Euch nun die Abzeichen RA 5 und RA 4 genauer vorstellen, welche im Turniersport für das Starten in Prüfungen der Klassen A und L benötigt werden.

 

Das Reitabzeichen RA 5

Das RA 5 war früher, nach der alten Klassifikation, als DRA IV bekannt (bronzenes Reitabzeichen). Dieses Reitabzeichen ist die Voraussetzung für die Leistungsklasse 6 und somit auch für Prüfungen der Klasse A. Für das allgemeine Reitabzeichen dieser Klasse ist keine Altersbeschränkung vorgesehen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Teilnehmer im Besitz des Basispass Pferdekunde ist oder aber die Reitabzeichen RA 6 und RA 7 bestanden hat. Auf Wunsch gibt es außerdem die Möglichkeit, das Reitabzeichen 5 disziplinspezifisch für die Disziplinen Springen, Vielseitigkeit oder Dressur abzulegen. In diesem Fall ist das Mindestalter jedoch 21 Jahre und es müssen RA 6 und RA 7 vorhanden sein. Der Basispass Pferdekunde ist in dieser Kategorie NICHT mehr ausreichend.

Die Prüfung des allgemeinen Reitabzeichen 5 besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Der praktische Teil beinhaltet Aufgaben aus der Dressur sowie dem Springen mit dem Schwierigkeitsgrad der Leistungsklasse E. Ein Teil Gelände, der ebenfalls auf dem Niveau der Leistungsklasse E stattfindet, kann zusätzlich erfolgen oder den Teil Springen ersetzen. Die Aufgabe der Theorie besteht aus Fragen zu folgenden Gebieten: Kenntnisse zur Unfallverhütung, Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E, Kenntnisse zur Bodenarbeit, Kenntnisse zum Training mit Stangen. Die Anforderungen für die Reitabzeichen einer bestimmten Disziplin legen den Schwerpunkt auf diese Disziplin. So sind die Anforderungen in der gewählten Disziplin anders und die weiteren Disziplinen fallen weg oder erhalten geringe Priorität. So ist die Aufgabe für das Reitabzeichen 5 in der Disziplin Dressur zum Beispiel das Reiten einer Dressuraufgabe der Klasse A. Springen oder Gelände entfallen, es muss lediglich über kleine Bodenricks und im leichten Sitz geritten werden. Der Theorieteil ist immer identisch.

 

Das Reitabzeichen RA 4

Das Reitabzeichen RA 4 ersetzt das alte DRA III. Es ist die Voraussetzung für die Teilnahme an Turnieren der Klasse L bzw. der Einstufung des Reiters in die Leistungsklasse 5 und ist zudem das nächste Abzeichen nach dem Reitabzeichen 5. Um das RA 4 zu machen, muss der Teilnehmer bereits im Besitz des RA 5 sein. Außerdem muss der Teilnehmer Mitglied in einem der FN angeschlossenen Verein sein. Auch für das allgemeine RA 4 gibt es wie beim RA 5 keine Altersbeschränkungen und es kann wie das RA 5 speziell für die Disziplinen Springen, Dressur oder Vielseitigkeit abgelegt werden.

Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Der praktische Teil beinhaltet sowohl eine Dressur- als auch eine Springprüfung der Leistungsklasse A. In der Dressur muss jede Aufgabe ohne Hilfszügel gelöst werden. Beim Springen wird zudem der Stil des Reiters im leichten Sitz im Rahmen der Anforderungen als eine Aufgabe überprüft. Der Teil Springen der Prüfung kann ggf. durch den Teil Geländereiten mit ähnlichen Anforderungen ersetzt werden oder auf Wunsch als zusätzliche Aufgabe erledigt werden. Die theoretische Prüfung besteht aus drei Bodenstationen, bei denen neben der Fitness des Reiters auch die Grundausrüstung eines Reitpferdes abgefragt wird. Zudem erfolgt auch hier im Rahmen der Anforderungen ein Prüfungsgespräch zum Thema Reitlehre und dem Reiten allgemein. Wird die Prüfung für eine bestimmte Disziplin abgelegt, so wird der Schwierigkeitsgrad der entsprechenden Disziplin erhöht. Bei Dressur erfolgt die Prüfung in der Leistungsklasse L, ohne eine Springprüfung. Beim Springen müssen die Anforderungen für den Schwierigkeitsgrad A** erfüllt werden. Zusätzlich erfolgt eine grundlegende Dressurprüfung. Die Bodenstationen sind bei allen Disziplin gleich.

 

 

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