Der Anhänger und Du - Was Du beim Kauf beachten solltest
Egal ob ambitionierter Sportreiter oder Freizeitreiter – ein Anhänger ist für viele mittlerweile unabdingbar geworden. Besonders bei Kauf eines Anhängers und eines Zugfahrzeuges stehen viele Reiter jedoch auf verlorenem Posten. Das Internet und die Gesetzesvorschriften sind insbesondere für unerfahrene Anhängernutzer ein Dschungel aus Daten und Regeln, die es einzuhalten gilt. Wir wollen in diesem Blogeintrag auf die wichtigsten Fakten und Regeln eingehen, um Euch das ganze Thema ein wenig näherzuführen und die Thematik zu erleichtern.
Bevor wir zu der tatsächlichen Wahl der Zugmaschine und des Hängers kommen, stellt sich eine Frage: Welche Fahrerlaubnis benötigt man überhaupt?
Für das Ziehen eines Pferdehängers wird im Normalfall immer eine Fahrerlaubnis der Klasse BE benötigt. Diese erlaubt eine Fahrzeug-/Hängerkombination bis zu einer Gesamtmasse von 7 Tonnen zu führen. Jedoch ist hier Vorsicht geboten: Weder das Zugfahrzeug noch der Hänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreiten. Hierzu einmal zum Verständnis drei Beispiele:
Zugfahrzeug | Anhänger | Gesamtmasse | Fazit |
2,9 Tonnen | 2,6 Tonnen | 5,5 Tonnen | + |
3 Tonnen | 4,1 Tonnen | 7,1 Tonnen | - |
3,6 Tonnen |
3,5 Tonnen | 6,5 Tonnen | - |
Im Folgenden werden wir Euch die wichtigen Daten des Hängers und des Zugfahrzeugs erläutern. Die Kompatibilität des der Kombination hängt von mehreren wichtigen Faktoren ab. Diese sind das Gesamtgewicht des Gespanns, die zulässige Anhängelast (gebremst), die zulässige Stützlast und eine mögliche Limitierung des Zug-Gesamtgewichts durch den Hersteller des Zugfahrzeugs.
Die zulässige Anhängelast ist im Normalfall durch den Hersteller des Zugfahrzeuges gegeben. Ihr könnt ihn in der Zulassungsbescheinigung Teil II finden. Sie beschreibt die maximale Anhängelast, die durch das gegebene Fahrzeug bewegt werden darf. Gleichzeitig darf der Hänger gemäß §42 der StVZO nicht schwerer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Beachtet also bitte, dass Ihr den Hänger nicht nach Belieben vollladen dürft.
Der nächste Punkt ist die zulässige Stützlast. Auch diese wird durch den Hersteller des Zugfahrzeuges festgelegt und ist in der Zulassungsbescheinigung Teil II zu finden. Sie beschreibt das maximale Gewicht, das von oben auf der Anhängerkupplung lasten darf. Solltet Ihr euch nicht sicher sein, welche Stützlast durch euren Hänger verursacht wird, kann man dies relativ leicht selbst prüfen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten. Im Zubehörhandel gibt es Stützlastwaagen, aber auch mit einer einfachen Badezimmerwaage lässt es sich bewerkstelligen. Legt hierzu einfach ein Brett flach auf die Badezimmerwaage und stellt ein zweites Brett senkrecht und quer zur Fahrtrichtung auf das liegende Brett. Nun senkt langsam die Deichsel mithilfe des Stützrades auf das Brett, bis das Stützrad leicht in der Luft hängt. Wichtig hierbei ist noch, dass die Höhe des Kupplungsmauls in etwa der der Anhängerkupplung entspricht. Den Aufbau könnt Ihr auf dem angefügten Bild sehen.
Auch besteht die Möglichkeit, dass der Hersteller des Zugfahrzeugs das zulässige Gesamtgewicht der Kombination limitiert hat. Dies kann man ebenfalls in den Fahrzeugpapieren einsehen. Solltet Ihr also den Hänger relativ voll beladen, kann es sein, dass Ihr das Zugfahrzeug nicht mehr voll beladen dürft. Solltet Ihr euch bei dem Gewicht des Gespanns in irgendeinem Schritt nicht sicher sein, könnt Ihr es bei Prüfdiensten, Speditionen oder Entsorgungsunternehmen wiegen lassen.
Wenn nun mit dem trockenen Teil des Hängergeschäfts alles gut funktioniert hat, gibt es bei der Ausführung noch ein paar Dinge zu beachten.
- Achtet beim Anhängen des Hängers auf einen festen und ordnungsgemäßen Sitz des Kupplungsmauls. Leider kommt es ab und an vor, dass dieses trotz Sichtprüfung nicht richtig auf der Anhängerkupplung sitzt. Dies kann zu schweren Unfällen führen und ist unbedingt zu vermeiden.
- Prüft die Beleuchtung des Anhängers – sobald Ihr das Kabel hierfür entsprechend angeschlossen habt, prüft einmal die Beleuchtung. Abgesehen von möglichen entsprechenden Bußgeldern dient die Beleuchtung Eurer Sicherheit und der Sicherheit Eures Pferdes. Hier sollte man kein Risiko eingehen und die Prüfung benötigt meist nur wenige Minuten.
- Gebremste Anhänger sind immer mit einem Abreißseil mit dem Auto zu verbinden. Sollte das Auto hierbei keine gesonderte Öse zur Befestigung haben, darf man dieses (in Deutschland!) auch über die Anhängerkupplung übergestreift werden. Dieser Vorgang wird zwar nicht empfohlen, ist aber zulässig und möglich. In Ländern wie der Schweiz, Österreich und den Niederlanden ist dieser Vorgang nicht zulässig und wird teilweise mit hohen Bußgeldern belegt. Also bitte prüft vor einer Reise ins Ausland einmal die Bestimmungen des jeweiligen Landes.
- Löst die Handbremse des Hängers – alles schon passiert.
Abschließend noch ein paar kleine Tipps unsererseits. Ist das Zugfahrzeug schwerer als die Anhängelast und die Stützlast möglichst ausgeschöpft, fährt das Gespann stabiler und die Schlingerneigung wird verringert. Bitte beachtet die gegebenen Höchstgeschwindigkeiten für das Gespann – besonders im Ausland birgt eine Gewichts- oder Geschwindigkeitsüberschreitung teilweise extreme Strafen und Bußgelder. Auch ist eine Verweigerung der Weiterfahrt möglich. Ein solches Ende des Urlaubs möchte sicherlich keiner. Beachtet hierbei auch, dass die Höchstgeschwindigkeiten im Ausland häufig von denen in Deutschland abweichen.
Das Thema Hänger ist häufig ein sehr trockenes und von Vorschriften geplagtes Pflaster. Wir hoffen, wir konnten Euch die Thematik ein wenig näherbringen und euch eine kleine Zusammenfassung bieten, an der Ihr Euch in Zukunft orientieren könnt.
Hattet Ihr schon besonders negative oder positive Erfahrungen mit dem Thema Hänger und wie seid Ihr damit umgegangen? Erzählt uns gerne davon.